Die Schweiz und die Europäische Union haben im Laufe der letzten Jahrzehnte eine besondere Beziehung aufgebaut, geprägt von großer Nähe, jedoch ohne eine formelle Mitgliedschaft. Dennoch ist diese Unterscheidung relativ, da die Schweiz nicht Teil der EU ist, aber eine Vielzahl bilateraler Abkommen mit Brüssel in verschiedenen Bereichen unterhält: Handel, Mobilität, Forschung, Sicherheit, Verkehr und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Eine Beziehung ohne Mitgliedschaft, aber mit hoher Integration zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU zeichnet sich dadurch aus, dass es trotz fehlender Mitgliedschaft eine sehr starke Integration in den gemeinsamen europäischen Raum gibt – insbesondere durch das Europäische Wirtschaftsgebiet (EWR) und die bestehenden bilateralen Abkommen. Die politischen und wirtschaftlichen Gründe für diesen Weg sind vielfältig: der hohe Stellenwert der nationalen Souveränität und der direkten Demokratie, die Ablehnung des EWR-Beitritts, beides Ergebnisse zweier entscheidender Volksabstimmungen (1992 und 2014), sowie das wirtschaftliche Modell der Schweiz, das darauf abzielt, Wohlstand zu sichern, ohne eine vollständige Integration in die EU notwendig zu machen. Die enge Anbindung an den europäischen Markt führte jedoch dazu, dass beide Seiten nach einer Alternative in Form eines institutionellen Rahmenabkommens suchten.
Die bilateralen Abkommen: das Rückgrat der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Die Schweiz und die EU verfügen über mehr als hundert Abkommen, von denen einige besonders zentral sind. Die bilateralen Abkommen ermöglichen der Schweiz den Zugang zum europäischen Raum, insbesondere zum europäischen Binnenmarkt, während ein Teil der nationalen Autonomie gewahrt bleibt.
Die Bilateralen I: ein wesentlicher Zugang zum europäischen Markt
Zu Beginn der 2000er-Jahre in Kraft getreten, umfassen diese Abkommen mehrere Schlüsselbereiche:
– Freizügigkeit der Personen: EU-Bürger können in der Schweiz leben, arbeiten oder studieren – und umgekehrt.
– Freier Verkehr im Land- und Lufttransport: Harmonisierung der Regeln für Lastwagen, Züge und Fluggesellschaften.
– Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte: gegenseitige Marktöffnung in bestimmten Bereichen.
– Abbau technischer Handelshemmnisse: Standardisierung und Anerkennung von Normen zur Erleichterung des Exports (ein Abkommen erlaubt der Schweiz zudem die Mitgliedschaft in der EFTA).
Diese Abkommen sind über eine Guillotine-Klausel miteinander verbunden (wird eines gekündigt, fallen alle Abkommen weg).
Die Bilateralen II – eine breitere Zusammenarbeit
Diese Abkommen umfassen unter anderem:
– die Teilnahme der Schweiz an europäischen Forschungsprogrammen (Horizon Europe),
– das Schengen/Dublin-Abkommen, wichtig für Sicherheit und Personenverkehr,
– die Besteuerung von Ersparnissen,
– Abkommen zur Betrugsbekämpfung.
Diese Verträge ermöglichen es der Schweiz, weiterhin in technologischen, wissenschaftlichen und sicherheitsrelevanten Bereichen integriert zu bleiben.
Eine wirtschaftlich lebenswichtige Partnerschaft für beide Seiten
Die Europäische Union bleibt der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Heute gilt:
– Über 50 % der Schweizer Importe stammen aus der EU.
– Tausende europäische Unternehmen sind von Handelsbeziehungen mit der Schweiz abhängig.
– Besonders betroffene Sektoren sind:
• die pharmazeutische Industrie
• der Maschinenbau
• die Finanzdienstleistungen
• die Uhrenindustrie
• die Lebensmittelindustrie
Eine logistische und menschliche Interdependenz
Die Freizügigkeit hat eine einzigartige Dynamik geschaffen:
– Über 300 000 Grenzgänger pendeln täglich in die Schweiz, insbesondere aus Frankreich, Deutschland und Italien.
– Zehntausende Schweizer Studierende setzen ihr Studium im Rahmen von Erasmus in Europa fort.
– Schweizer Unternehmen rekrutieren verstärkt im Ausland, da in bestimmten Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist eine besondere Partnerschaft, die auf Zusammenarbeit, wirtschaftlicher Nähe und einem weltweit einzigartigen bilateralen Modell basiert. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch völlig außerhalb des europäischen Gefüges. Sie nimmt eine Zwischenposition ein, die es ihr erlaubt, ihre Souveränität zu bewahren und gleichzeitig von den Vorteilen des europäischen Marktes zu profitieren.